I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Angebote, Dienstleistungen, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungs- und Urheberrechten von AIRSPECTIVE. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom AIRSPECTIVE hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
3. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Form und Bestätigung
II. Urheberrecht
1. AIRSPECTIVE steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von AIRSPECTIVE hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt AIRSPECTIVE Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an AIRSPECTIVE.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann AIRSPECTIVE, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt AIRSPECTIVE zum Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben bei AIRSPECTIVE. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Lieferzeit von individuell hergestellten Luftbildern
1. Die Herstellung von Luftbildaufnahmen ist wetterabhängig. Der vom Kunden gewünschte Aufnahmezeitpunkt kann berücksichtigt werden, wird aber ausdrücklich auf Grund von Wetter und luftrechtlichen Einflüssen nicht garantiert. Sich daraus ergebende Lieferverzögerung gelten als vereinbart. Als maximale Lieferzeit werden 3 Monate vereinbart. Nach 3 Monaten hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber angezeigt wird.
2. Fest vereinbarte Lieferzeit und/oder Aufnahmezeitpunkt haben Fixvertragcharakter und begründen im Falle des Nichteinhaltens durch AIRSPECTIVE ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers. Dies ist spätestens 2 Wochen nach Verzug schriftlich anzuzeigen.
IV. Versand
Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung trägt der Auftraggeber. Die Wahl der Versandmethode und des Frachtführers trifft AIRSPECTIVE. Original Negative/Dias/Videobänder werden grundsätzlich unversichert versendet. Beschädigungen an der gelieferten Ware zeigt der Empfänger unverzüglich dem Frachtführer (z.B. Post, DHL, etc.) und AIRSPECTIVE an.
V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Labor- und Materialkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. AIRSPECTIVE bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. AIRSPECTIVE behält sich vor bei Erstbestellern oder unbekannten Kunden per Vorkasse abzurechnen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von AIRSPECTIVE.
4. Hat der Auftraggeber AIRSPECTIVE keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. AIRSPECTIVE behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
VI. Pflichten des Auftragsgebers
Der Auftraggeber versichert ausdrücklich alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber hierfür vollumfänglich haftbar.
VII. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von AIRSPECTIVE und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von AIRSPECTIVE. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von AIRSPECTIVE digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name AIRSPECTIVE mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und AIRSPECTIVE als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VIII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt AIRSPECTIVE dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann AIRSPECTIVE, sofern AIRSPECTIVE den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt AIRSPECTIVE dem Auftraggeber Bilder aus ihrem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann AIRSPECTIVE eine Blockierungsgebühr von 1 Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 200 Euro für jedes Original und 50 Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt AIRSPECTIVE vorbehalten.
IX. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. AIRSPECTIVE verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
X. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von AIRSPECTIVE auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AIRSPECTIVE.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
XI. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern von AIRSPECTIVE im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM, DVD oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen AIRSPECTIVE und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AIRSPECTIVE.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die AIRSPECTIVE auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AIRSPECTIVE.
4. AIRSPECTIVE ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass AIRSPECTIVE ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat AIRSPECTIVE dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von AIRSPECTIVE verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von AIRSPECTIVE.